AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Designbüros Dipl.-Ing. Markus Binz

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche unserer Leistungen für den Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthält. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erkennt hiermit ausdrücklich unsere Rechte an sämtlichen von uns erbrachten Leistungen an.

Unsere Leistungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede auch teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem aktuellen Tarifvertrag für Designerleistungen SDSt/ADG übliche Vergütung als vereinbart.

Soweit wir dem Auftraggeber einzelvertraglich Nutzungsrechte an unseren Leistungen eingeräumt haben, gehen diese erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht übertragen. Wir bleiben in jedem Fall berechtigt, unsere Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen unserer Leistungen als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Abnahme und Vergütung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Vergütung bei Ablieferung der Leistungen fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Werden die Leistungen in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Beanstandungen der Leistungen unabhängig welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gelten die Leistungen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

Mit der Abnahme der Leistungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.A. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

Werden die Leistungen erneut und in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, sind wir berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Sollte eine von der Umsatzsteuer von 7 % abweichende Veranlagung der Umsatzsteuer durch die Steuerbehörden erfolgen, kann die Differenz von uns nachgefordert werden.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem aktuellen Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

Wir sind berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und auf unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

An unseren Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind uns spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Beschädigung oder Verlust der Originale hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns auf Aufforderung Korrekturmuster vorzulegen.

Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber uns sechs einwandfreie Belege unentgeltlich. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Unsere Haftung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, in jedem Fall aber auf eine Haftungshöchstsumme von € 15.000,–, begrenzt.

Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen, insbesondere auch der Transport von Datenträgern, Dateien, Daten und Layouts online erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien, Daten und Layouts, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung oder die Haftung trägt, frei. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt unsere Haftung.

Wir haften nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Leistungen; ebenso wenig für die Neuheit des Produktes.

Der Auftraggeber erklärt, unsere Leistungen nur für Produkte oder Leistungen zu verwenden, die unter Berücksichtigung der allgemeinen ethischen Standards hergestellt oder erbracht worden sind.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bühl.